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Dokument-ID: 1175786
1.3 Auswirkungen der Umwandlung auf Rechtsverhältnisse
Kontinuität des Rechtsträgers
- Die (lediglich) formwechselnde Umwandlung einer GmbH in eine FlexKapG führt zu keiner Änderung der Rechtsverhältnisse der Gesellschaft. Die Identität des Rechtsträgers bleibt bestehen, es kommt lediglich zur Unterstellung in ein anderes gesellschaftsrechtliches Normensystem. Selbst höchstpersönliche Rechtsverhältnisse werden nicht berührt.