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Dokument-ID: 1235471
3.3 BMF zum Rückerwerb eigener Geschäftsanteile zwecks Einziehung durch eine FlexCo
Gem § 15 Abs 1 Z 4 FlexKapGG gilt: „Die Gesellschaft darf eigene Geschäftsanteile nur erwerben: aufgrund eines Beschlusses der Generalversammlung zur Einziehung nach den Vorschriften über die Herabsetzung des Stammkapitals“.