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Carla Zimmermann-Gassner - Milka Milicic | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Begriff und Umfang

Der Geschäftsanteil bezeichnet die Summe aller Rechte und Pflichten, die einer Gesellschafterin aus ihrer Gesellschafterstellung erwachsen. • [Fußnote: Koppensteiner in Koppensteiner/Rüffler (Hrsg), GmbH-Gesetz, 3. Auflage (2007) II. Der Geschäftsanteil Rz 4.]  Die Inhaberinnen von Geschäftsanteilen scheinen als Gesellschafterinnen mit ihrer übernommenen Stammeinlage im Hauptbuch des Firmenbuchs auf. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nur diejenige Person als Gesellschafterin, die im Firmenbuch als solche aufscheint (§ 78 Abs 1 GmbHG).

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