© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1204450

Vera Noss - Lea Nova | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Der Aufsichtsrat einer Flexiblen Kapitalgesellschaft

Wie bereits oben erläutert, ist eine FlexKapG nur bei Erreichen bestimmter Größenkriterien gesetzlich verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu bestellen. Die Verpflichtung einer FlexKapG zur Einrichtung eines Aufsichtsrats ist in § 6 FlexKapGG und § 29 Abs 1 GmbHG gesetzlich verankert und geregelt. Ungeachtet von der verpflichtenden Bestellung kann eine Flexible Kapitalgesellschaft einen Aufsichtsrat auch freiwillig bestellen, indem sie dies im Gesellschaftsvertrag vorsieht (§ 29 Abs 6 GmbHG).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Flexible Kapitalgesellschaft in unserem Shop! Zum Shop