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Walter Szöky - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Erteilung, Beschränkung oder Beendigung der Prokura

Prokuraerteilung

Die Prokura kann nur von einem im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer oder seinem gesetzlichen Vertreter (bei der FlexKapG durch die Geschäftsführer) durch (auch mündliche) Erklärung erteilt werden (§ 48 Abs 1 UGB).

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