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Dokument-ID: 1175787
1.4 Firmenbuchanmeldung der Rechtsformumwandlung
- Die Firmenbuchanmeldung ist, weil es sich bei der Rechtsformumwandlung in eine FlexKapG um eine Änderung des Gesellschaftsvertrages handelt, von sämtlichen Geschäftsführern der GmbH beim Firmenbuch anzumelden (§ 51 GmbHG). Die Unterschriften sind notariell zu beglaubigen.
- Folgende Rechtstatsachen sind anzumelden:
- Firma,
- Rechtsform,
- Gesellschaftsvertrag;
- Umwandlung,
- Aufsichtsratsmitglieder, sofern Aufsichtsratspflicht eintritt und
- Änderungen im Stande der Gesellschafter, wenn Unternehmenswert-Anteile ausgegeben werden.
- Vorzulegende Urkunden:
- Notariell beurkundeter Umwandlungsbeschluss;
- Beurkundung der aktuellen Fassung des Gesellschaftsvertrages;
- Zustimmungserklärungen gem § 99 GmbHG, sofern die Zustimmung nicht mit dem Umwandlungsbeschluss protokolliert wurde; und
- bei Ausgabe von Unternehmenswert-Anteilen die von sämtlichen Geschäftsführern unterschriebene Namens- und Anteilsliste (siehe auch: W. Ettmayer in Rastegar/Rastegar/Rastegar, FlexKapGG-ON1.00 § 25 [Stand 01.01.2024, rdb.at]).