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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.4 Firmenbuchanmeldung der ordentlichen Kapitalerhöhung

Jeder Beschluss auf Erhöhung des Stammkapitals ist von sämtlichen Geschäftsführern zum Firmenbuch anzumelden (beglaubigte Unterfertigung). Die Anmeldung hat zu erfolgen, wenn das erhöhte Stammkapital durch Übernahme der Stammeinlagen gedeckt und deren Einzahlung erfolgt ist (§ 53 Abs 1 GmbHG).

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