© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1165280

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2 Gesellschafterbeschluss ordentliche Kapitalerhöhung

Für das wirksame Zustandekommen eines Gesellschafterbeschlusses zur ordentlichen Kapitalerhöhung ist eine für Abänderungen des Gesellschaftsvertrages erforderliche 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig (§ 1 Abs 2 FlexKapGG iVm § 52 Abs 1, § 50 Abs 1). Im Gesellschaftsvertrag kann dieses Erfordernis nur zugunsten einer noch größeren Mehrheit verschärft oder an weitere Erfordernisse geknüpft werden. Der Erhöhungsbeschluss kann nur in einer notariell beurkundeten Generalversammlung gefasst werden, eine schriftliche Beschlussfassung ist unzulässig.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Flexible Kapitalgesellschaft in unserem Shop! Zum Shop