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Dokument-ID: 1165294
9.3 Gesellschafterbeschluss über Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln beschließt die Generalversammlung mit der Mehrheit, die für die Beschlussfassung über eine Erhöhung des Stammkapitals nach Gesetz oder Satzung (Gesellschaftsvertrag) erforderlich ist. Nach Gesetz ist eine 3/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich; der Gesellschaftsvertrag kann ein höheres Quorum vorsehen.