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Dokument-ID: 1150019
5 (Kein) Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen
Unternehmenswert-Beteiligten kommt bei der Erhöhung des Stammkapitals von Gesetzes wegen kein Bezugsrecht zu; ein solches Recht kann ihnen aber im Gesellschaftsvertrag eingeräumt werden (siehe § 9 Abs 2 letzter Satz FlexKapGG).