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Dokument-ID: 1150014
3 Nennbetrag und Einzahlung
Die Stammeinlagen der einzelnen Unternehmenswert-Beteiligten und der geringste Nennbetrag bei Stückanteilen müssen mindestens 1 Cent betragen. Der Mindestnennbetrag von Stückanteilen beträgt daher statt EUR 1,– nur Cent 1,–; dadurch wird bei Unternehmenswert-Anteilen eine noch niedrigere Beteiligungsquote ermöglicht.