© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1175864

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4 Sacheinlagegegenstand

Einlagefähige Sachen, Rechte und Vermögenswerte

Zu den allgemeinen Kriterien der Einlagefähigkeit einer Sache gehört, dass diese einen bilanz- bzw aktivierungsfähigen Vermögenswert darstellt. Als Sacheinlage kommen Vermögensgegenstände ferner nur dann in Betracht, wenn sie übertragbar in dem Sinne sind, dass sie als Zugriffsobjekt für Gläubiger der Gesellschaft zur Verfügung stehen (Koppensteiner³, GmbHG, Rz 15 zu § 6).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Flexible Kapitalgesellschaft in unserem Shop! Zum Shop