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Dokument-ID: 1248452
10.1 Steuer- und sv-rechtliche Aspekte bei Treuhandschaften
Einkommensteuer-Zurechnung
Im Einkommensteuerrecht ist zu prüfen, welchem Subjekt ein Wirtschaftsgut persönlich zuzurechnen ist. Entscheidend ist, wer das wirtschaftliche Eigentum am zu treuen Handen übernommenen Wirtschaftsgut hat.