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Dokument-ID: 1150046
1.1 Übersicht über die Auflösungsgründe
Die Flexible Kapitalgesellschaft wird in sinngemäßer Anwendung des § 84 GmbHG aufgelöst:
- Durch Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit
- Durch Beschluss der Gesellschafter (Formpflicht: notarielle Beurkundung)
- Durch Beschluss auf Fusion mit einer Aktiengesellschaft oder einer anderen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Durch die Eröffnung des Konkursverfahrens oder mit der Rechtskraft eines Beschlusses, durch den das Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet oder aufgehoben wird
- Durch Verfügung der Verwaltungsbehörde
- Durch Beschluss des Handelsgerichtes und
- Wenn ein anderer, im Gesellschaftsvertrag festgelegter Auflösungsgrund eintritt (§ 84 GmbHG)