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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Übersicht über die Auflösungsgründe

Die Flexible Kapitalgesellschaft wird in sinngemäßer Anwendung des § 84 GmbHG aufgelöst:

  • Durch Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit
  • Durch Beschluss der Gesellschafter (Formpflicht: notarielle Beurkundung)
  • Durch Beschluss auf Fusion mit einer Aktiengesellschaft oder einer anderen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Durch die Eröffnung des Konkursverfahrens oder mit der Rechtskraft eines Beschlusses, durch den das Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet oder aufgehoben wird
  • Durch Verfügung der Verwaltungsbehörde
  • Durch Beschluss des Handelsgerichtes und
  • Wenn ein anderer, im Gesellschaftsvertrag festgelegter Auflösungsgrund eintritt (§ 84 GmbHG)

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