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Dokument-ID: 1165293
9.2 Vorbereitung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Der für die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln heranzuziehende Jahresabschluss darf, gerechnet vom Bilanzstichtag, zum Zeitpunkt des Einlangens der Anmeldung beim zuständigen Firmenbuchgericht nicht älter als neun Monate sein (§ 2 Abs 4 KapBG).