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Dokument-ID: 1193422
3.5.2 Wirkung der Insolvenzeröffnung und Verfahrensarten
Handelt es sich beim Schuldner um eine eingetragene Personen- oder Kapitalgesellschaft oder um einen Unternehmer, wird das Insolvenzverfahren als Sanierungsverfahren (mit oder ohne Eigenverwaltung des Schuldners) oder Konkursverfahren geführt. Ist der insolvente Gesellschafter eine natürliche Person und gehört der Geschäftsanteil nicht zu einem Unternehmensvermögen, wird ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. • [Fußnote: § 182 Abs 1 IO; Reich-Rohrwig/Reich-Rohrwig/Kinsky, Flexible Kapitalgesellschaft (2024) Rz 7.64 ff.]