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Vorwort des Verlages
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
mit dem Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz – FlexKapGG ist eine neue Rechtsform mit grundlegenden Erleichterungen für Neugründungen, Anteilsübertragungen oder Beschlussfassungen vorgesehen.Besonders die Unternehmenswert-Anteile schaffen neue flexible Beteiligungsmöglichkeiten für Mitarbeiter und Investoren. Hinzu kommen herabgesetzte Formalvorschriften und bedeutende steuerliche Begünstigungen des Start-up-Förderungsgesetzes.
Welche gesellschaftsrechtlichen Neuerungen Sie beachten müssen und wie Sie alle rechtlichen Änderungen effizient umsetzen, zeigt Ihnen die aktuelle Mustersammlung, mit folgenden Vorteilen:
- Topaktuelles Fachwissen: ob vereinfachte Beschlussfassung in flexiblen Kapitalgesellschaften, Rechte von Unternehmenswert-Beteiligten oder neuer Besteuerungsaufschub für Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen – Sie sind mit allen Neuerungen des FlexKapGG vertraut.
- Individuell abgestimmte Klientenberatung: Sie zeigen Ihren Klienten die Gestaltungsmöglichkeiten bei Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, Kapitalmaßnahmen, Umwandlungen oder die Teilung von Geschäftsanteilen auf und bewahren sie vor drastischen Fehlentscheidungen.
- Umfassende Mustersammlung mit weiterführenden Erläuterungen: Sie unterstützen Ihre Klienten in allen Verfahrensstadien mit der passenden Mustervorlage – von der Neugründung über Geschäftsführerbestellungen bis zu Anteilsabtretungen.
- Verlässliches Aktualisierungsservice: die Erläuterungen basieren auf der voraussichtlich mit 01.01.2024 in Kraft tretenden Gesetzesvorlage; nachfolgende Änderungen – zum Beispiel bei den (strukturierten) Firmenbucheingaben – werden so schnell wie möglich eingearbeitet.
Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre und viel Erfolg mit Ihrer neuen Mustersammlung!

DI Ulrike Raich
Geschäftsführerin
PS: Alle personenbezogenen Begriffe in diesem Handbuch richten sich selbstverständlich gleichermaßen an Männer und Frauen, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form oder in Anlehnung an den Gesetzesentwurf die weibliche Form personenbezogener Hauptwörter gewählt wurde.