© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1276330

Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3.2 Veräußerung einer Immobilie durch eine FlexCo

Kraft § 7 Abs 3 KStG erzielen FlexCo immer Einkünfte aus Gewerbebetrieb und haben grds immer Betriebvermögen.

Durch eine Befreiung im § 24 Abs 3 Z 4 iVm § 7 Abs 3 KStG 1988 (betrifft aufgrund der Rechtsform nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung verpflichtete Körperschaften) erfolgen keine Selbstberechnung und auch keine Abfuhr der Immobilienertragsteuer durch den Parteienvertreter. Auch eine Pflicht zur besonderen Vorauszahlung besteht nicht (Rz 6709a EStR). Vielmehr unterliegen Veräußerungsgewinne ab 01.01.2024 der 23 %-igen Körperschaftsteuer.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Flexible Kapitalgesellschaft in unserem Shop! Zum Shop