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Armin Obermayr - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

Die Bestattungsanlage in der VRV

Kontenzuordnung und funktionale Gliederung

Das Grundvermögen für Friedhöfe ist in der Gruppe 0/00/006 „Sonstige Grundstückseinrichtungen“ auszuweisen.

Die Zuordnung folgt der Kontengliederung gemäß Anlage 3 der VRV 2015 bzw den landesspezifischen Kontenrahmen für Gemeinden. Friedhöfe werden dem Anlagevermögen zugeordnet – Kontenklasse 0 (insbesondere 006 oder entsprechende länderspezifische Kontobezeichnung für „Sonstige Grundstückseinrichtungen“).

Die Tätigkeiten der Gemeinde iZm Friedhöfen sind in der Gruppe 8 Abschnitt 80 Unterabschnitt 817 hinsichtlich der operativen Gebarung auszuweisen. Die operative Gebarung ist in Erträge und Aufwendungen zu unterteilen.

Abschnitt 80 (öffentliche Ordnung und Sicherheit), Unterabschnitt 817 (Friedhöfe und Bestattungswesen) basiert auf der VRV 2015, Anhang 2 („Funktionsgliederung“). Die Gliederung ist für alle Gemeinden bei der Budgetierung und Rechnungslegung verpflichtend (§ 5 VRV 2015).

Detailnachweis auf Kontenebene für die Ergebnisrechnung

Die Ergebnisrechnung stellt jenen Bereich des Rechnungsabschlusses dar, welcher im UGB der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht. Sie bildet die Summe und Zusammensetzung der Aufwände und Erträge unter Berücksichtigung einer periodengerechten Abgrenzung.

Sie unterteilt sich in Erträge aus dem operativen Bereich, Erträge aus Transfers sowie Finanzerträge. Die Aufwendungen unterteilen sich in Personalaufwand, Sachaufwand, Transferaufwand sowie Finanzaufwand.

Zu den Erträgen aus der operativen Gebarung zählen die Grabstellengebühren, die Beerdigungsgebühren sowie, Rückstellungsauflösungen.

Bei mehrjährigen Vorauszahlungen wie etwa für Grabstellengebühren ist gem § 17 VRV 2015 eine periodengerechte Abgrenzung in der Ergebnisrechnung vorzunehmen, die über Rechnungsabgrenzungspostern zu erfassen ist.

Werden Zahlungen für einen Zeitraum für mehrere Jahre getätigt, ist diese Zahlung in der Erfolgsrechnung der KÖR abzugrenzen (zB Grabgebühr wird für 10 Jahre entrichtet).

Detailnachweis auf Kontenebene für die Finanzierungsrechnung

Die Finanzierungsrechnung stellt jenen Bereich der Rechnungslegung dar, der auf den Zufluss und Abfluss von Mitteln abzielt.

Er unterteilt sich in Einzahlungen aus dem operativen Bereich, Einzahlungen aus Transfers sowie Einzahlungen aus Finanzerträgen sowie Auszahlungen aus dem Personalaufwand, Auszahlungen aus dem Sachaufwand sowie Auszahlungen aus Transfers.

Zu den zahlungswirksamen Einnahmen aus der operativen Gebarung zählen die Grabstellengebühren und die Beerdigungsgebühren.

Zu den nicht zahlungswirksamen Einnahmen zählen die Rückstellungsauflösungen.

Zu den zahlungswirksamen Aufwendungen zählen zunächst die Personalaufwendungen, die Energiebezüge, die Instandhaltungen sowie die Versicherungen, Entgelte für sonstige Leistungen und Beerdigungskosten.

Zu den nicht zahlungswirksamen Aufwendungen zählen die Abschreibungen sowie die Dotierung von Rückstellungen.

Die Finanzierungsrechnung dient der Abbildung aller Zahlungsströme der Gemeinde. In Bezug auf das Friedhofswesen sind die maßgeblichen Positionen gemäß dem detaillierten Gliederungsschema der VRV 2015 zu verwenden. Nicht zahlungswirksame Vorgänge wie Abschreibungen und Rückstellungen sind in der Ergebnisrechnung auszuweisen, nicht aber in der Finanzierungsrechnung.

Unter der Finanzierungstätigkeit der investiven Gebarung sind Einnahmen aus der Aufnahme von Darlehen für Investitionen sowie Ausgaben aus der Rückzahlung von Darlehen iZm Investitionen im Bereich des Friedhofswesens anzugeben.

Einnahmen aus einem BgA wären in der MV AG unter der Position 3114 oder 3115 auszuweisen.

Die genaue Kontenzuordnung für Aufgaben des BgA erfolgt nach der Gemeindekontenrahmenverordnung und den länderspezifischen Kontenrahmen. Die Meldungsverordnung für die Auslandsgemeinden (MV AG) und die Zuordnung sind von den jeweiligen landesspezifischen Verwaltungsvorschriften abhängig.

Beispiel: Darstellung der hoheitlichen Tätigkeit in der VRV (auszugsweise)

Abschnitt

Beschreibung

MV EH

MV AG

Ergebnis in EUR

Finanzierung in EUR

817

Friedhöfe

 

 

817000

Friedhöfe

 

 

Operative Gebarung

 

 

 

2/817000

Erträge aus Rückstellungsauflösung

2177

n/a

2.500,00

n/a

2/817000 + 852000

Grabstellengebühren

2113

3113

20.000,00

20.000,00

2/817000 + 852100

Begräbnis-Leichenkammer

2113

3113

750,00

750,00

2/817000 + 852300

Beerdigungsgebühren

2113

3113

6.750,00

6.750,00

Summe Erträge

 

 

 

30.000,00

30.000,00

Anmerkung: Wären in den Grabstellengebühren Zahlungen für zB 10 Jahre iHv EUR 5.000,– enthalten, würde sich das Ergebnis in dieser Position auf EUR 15.500,– (EUR 15.000 + EUR 5.000/10) reduzieren.

Abschnitt

Beschreibung

MV EH

MV AG

Ergebnis in EUR

Finanzierung in EUR

817

Friedhöfe

 

 

817000

Friedhöfe

 

 

Operative Gebarung

 

 

 

1/817000 - 510000

Geldbezüge Vertragsbedienstete Verwaltung

2211

3211

2.800,00

2.800,00

1/817000 + 852000

Geldbezüge Vertragsbedienstete Handwerk

2211

3211

12.000,00

12.000,00

1/817000 - 600000

Energiebezüge

2222

3222

200,00

200,00

1/817000 + 610000

Instandhaltung Grund Friedhof

2224

3224

1.500,00

1.500,00

1/817000 - 614000

Instandhaltung Aufbahrungshalle

2224

3224

17.000,00

17.000,00

1/817000 - 711000

Benützung Gemeindeeinrichtungen gem FAG

2225

3225

1.500,00

1.500,00

1/817000 - 728100

Kosten Beerdigung

2225

3225

8.500,00

8.500,00

1/817000 - 680000

Abschreibung

2226

n/a

5.000,00

n/a

 

Aufwendungen/Auszahlung operativ

 

 

48.500,00

43.500,00

 

Nettoergebnis/Nettogeldfluss operativ

 

 

–18.500,00

–13.500,00

Investive Gebarung

Auszahlung

 

 

1/817000 - 006000

Sonstige Grundstückseinrichtung (zB Erweiterung Aufbahrhalle)

n/a

3412

n/a

–40.000,00

Finanzierungstätigkeit

Auszahlung

 

 

1/8170000 - 346000

Tilgung Bankdarlehen

n/a

3614

n/a

–15.000,00

Summe Geldfluss

 

 

 

–68.500,00