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Dokument-ID: 1067660
1.2.1 Anwendungsvoraussetzungen: Handeln im wirtschaftlichen Verkehr
Die Interessen des UWG liegen nicht nur bei den Mitbewerbern, sondern ebenso bei den Verbrauchern. Das UWG regelt aber ausschließlich den wirtschaftlichen Wettbewerb, private wie politische Handlungen sind ausgeschlossen.