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Redaktion FORUM Media | Glossar

Beginn des Lebens

Zum Zeitpunkt des Lebensbeginns existieren weltanschaulich und auch religiös bedingt unterschiedliche Auffassungen, aus medizinischer Sicht gilt in Österreich meist die Verschmelzung von Eizelle und Samenzelle als ausschlaggebend. Im Judentum und Islam liegt erst 40 bzw 120 Tage nach der Befruchtung der Eizelle menschliches Leben vor.

Die österreichische Rechtsordnung spricht ab der Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut (nach ca 9 Tagen) von einem Schwangerschaftsabbruch, was als Hinweis auf den rechtlichen Beginn des Lebens betrachtet werden kann.

Von einer Lebendgeburt wird gesprochen, wenn nach der Geburt beim Neugeborenen Herzschlag und Atmung vorhanden sind. Unter diesen Voraussetzungen beginnt auch die Rechtsfähigkeit eines Menschen, die spätere Lebensfähigkeit ist unerheblich.

Bei der Totgeburt ist das Kind bereits kurz vor oder während des Geburtsvorgangs verstorben.

Bei der Fehlgeburt liegt ein frühzeitiges Ende der Schwangerschaft vor der 22. bis 24. Schwangerschaftswoche vor.