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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2 Beispiel Burgenländisches Leichen- und Bestattungswesengesetz 2019

Gem § 33 Abs 1 Burgenländisches Leichen- und Bestattungswesengesetz 2019 ist für jeden Friedhof einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft sowie einer statutengemäß hierzu berufenen juristischen Person von der Friedhofsverwaltung eine Friedhofsordnung zu erlassen.

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