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Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.3 Bestatterinnen und Bestatter in der Sozialversicherung

Die Versicherungspflicht richtet sich nach der Rechtsform des Bestattungsunternehmens. Die rechtliche Grundlage ist das Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG). Dazu treten die Empfehlungen zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger im Bereich des Melde-, Versicherungs- und Beitragswesens (E-MVB), die von den Krankenversicherungsträgern und dem Dachverband der Sozialversicherung (DVSV) bereitgestellt werden.

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