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Dokument-ID: 1067194
2.4 Bestattung als reglementiertes Gewerbe
Der Zugang zum Bestattungsgewerbe und die Erteilung einer Gewerbeberechtigung für das Bestattungswesen ist Sache des Bundes und für das Bundesgebiet Österreich einheitlich in der Gewerbeordnung geregelt. Nur wer eine österreichische Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat und mindestens zwei Jahre Praxiszeit im Bestattungsgewerbe nachweisen kann, hat Chancen auf eine Gewerbeberechtigung (§ 94 Z 6 GewO).