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4.4 Bestattungsberatung in der Corona-Krise: Die Ausnahmesituation in der Ausnahmesituation
Am Freitag, den 13. März 2020 verkündete die österreichische Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen, um die Verbreitung des SARS Cov-2-Virus einzudämmen. Neben dem Gebot der sozialen Isolation und dem Zusperren von Geschäften und Lokalen wurde auch der Kreis der bei einem Begräbnis zulässigen Personengruppe drastisch reduziert: Die Hallen wurden gesperrt und es durften nur noch fünf Personen direkt zum Grab kommen, um sich von einem Verstorbenen zu verabschieden. Für die Hinterbliebenen, die das Begräbnis bereits geplant hatten, kam dies einer Katastrophe gleich – sie mussten die Gäste ausladen und jene fünf Personen auswählen, welchen gestattet wurde, dem Begräbnis beizuwohnen. Den Satz „Das ist einfach unmöglich.“ habe ich damals von Kundenseite sehr oft gehört, schließlich besteht bereits eine Durchschnittskernfamilie aus mehr als fünf Mitgliedern.