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Neu Dokument-ID: 1067426

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.3 Bundesland Niederösterreich

Rechtslage

Gem § 34 Niederösterreichisches Bestattungsgesetz 2007 kann die Gemeinde für die Benützung der von der Gemeinde betriebenen Bestattungsanlagen mit Beschluss des Gemeinderates Gebühren festsetzen.

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