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Neu Dokument-ID: 1067371

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.7 Bundesland Tirol

Das Tir Gemeindesanitätsdienstgesetz enthält keine ausdrückliche Bestimmung über die Benützungsrechte an Grabstätten. Eine solche Regelung kann in der Friedhofsordnung vorgesehen werden.

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