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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2.10 Bundesland Vorarlberg

Enteignung

Gem § 37 Abs 1 Vorarlberger Bestattungsgesetz kann die Bezirkshauptmannschaft auf Antrag der jeweiligen Gemeinde mit Bescheid eine Enteignung vornehmen, wenn

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