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Neu Dokument-ID: 1067436

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.9 Bundesland Wien

Das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz enthält keine speziellen Bestimmungen zu Gebühren bzw Entgelten. Es gilt daher das eingangs zum Steiermärkischen Landesgesetz Gesagte (vgl oben) sinngemäß.

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