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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.2 Datenschutz für Verstorbene

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt die personenbezogenen Daten lebender Personen. Verstorbene fallen grundsätzlich nicht unter dem Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Schutz endet also mit dem Tod der betroffenen Person.

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