© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1067095

Jan-Thorsten Malacek - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3.4 Durchführung der Totenbeschau

Allgemeines

Bis zur Durchführung der Totenbeschau sind Leichen grundsätzlich in unveränderter Lage am Sterbe- oder Fundort zu belassen. Lediglich in Niederösterreich darf die Leiche gem § 3 Abs 1 Nö BestattungsG grundsätzlich bereits nach Todesfeststellung durch einen Arzt an einen anderen Ort gebracht werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch Friedhofs- und Bestattungswesen in unserem Shop! Zum Shop