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1.4 Essential facilities
Von den vorherig beschriebenen verbotenen Geschäftspraktiken betroffen sind oft essential facilities („notwendige Infrastruktureinrichtungen“). Das sind solche, von denen Unternehmen wirtschaftlich abhängig sind, um ihre Dienstleistungen überhaupt erbringen zu können. Wenn eine essential facility von einem Unternehmen betrieben wird, kann man daraus eine Marktmacht erschließen, wenn dieses Unternehmen anderen Unternehmen den Zugang oder die Nutzung der Infrastrukturen erschwert oder unmöglich macht.