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Andrea Kolmitzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.1 Finanzielle Gründe

Begräbnisse sind nach wie vor eine kostspielige Angelegenheit. Abgesehen von den unmittelbar zu bezahlenden Bestattungsleistungen wie Abholung, Transport und Versorgung des Verstorbenen, Organisation der Trauerfeier und der Beisetzung schlagen sich vor allem die Grab- und Friedhofsgebühren auf der Rechnung nieder, was in Summe schnell einen fünfstelligen Betrag ergeben kann. Wer hat so eine Summe heutzutage noch am Konto liegen? Mit genau diesem Argument werben sowohl Bestattungen als auch Versicherungsunternehmen um Kundschaft – auf einer durchaus rationalen Grundlage. Es ist nicht gerade rücksichtsvoll, sich zu Lebzeiten keine Gedanken darüber zu machen, wie das eigene Begräbnis finanziert werden soll. Leider leben viele Menschen immer noch nach dem Motto „Hinter mir die Sintflut“. Einzelne Nachkommen trifft so eine Einstellung mit voller Wucht – oft müssen sie als Einzelpersonen gleich mehrere Begräbnisse von Verwandten mit einer solchen Lebenseinstellung finanzieren. Statt für die Anzahlung auf ein Eigenheim, eine neue Einrichtung oder den wohlverdienten Urlaub gehen die Ersparnisse dann für Särge, Urnen und die Ausrichtung von Verabschiedungen drauf – fair ist das nicht. Selbst wenn Geld auf den Sparbüchern und Konten der Verstorbenen vorhanden ist, können die Angehörigen nach dem Sterbefall nicht darauf zurückgreifen. Konten und Sparbücher werden im Regelfall gesperrt und die Aufteilung des Vermögens erfolgt erst nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens. Bestattungsrechnungen müssen aber relativ rasch bereits vor oder spätestens nach der Bestattung bezahlt werden. Dies kann Angehörige in große Bedrängnis bringen. Dem Kind, Enkelkind, einer guten Freundin, dem Neffen oder der Nichte einfach die Unterlagen einer Begräbnisvorsorge in die Hand zu drücken und zu versichern, dass im Sterbefall für alles gesorgt ist, bedeutet für Vorsorgende eine ungeheure Erleichterung und für die Nachkommen eine größere Freiheit, die Bestattung nach den eigenen Wünschen und den Wünschen des Vorsorgenden gestalten zu können.

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