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Lena Eberhard | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3.4 Fusionskontrolle

Durch die Fusionskontrolle, die an dieser Stelle nur kurz erörtert wird, da ihr im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens keine große Relevanz zukommt, wird das Entstehen von Marktmacht durch externes Wachstum verhindert. Zusammenschlüsse können untersagt oder nur durch Einhaltung bestimmter Auflagen zugelassen werden. Die Kontrolle erfolgt ex ante, es kommt also darauf an, ob ein Zusammenschluss voraussichtlich Auswirkungen auf den Markt hat.

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