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Redaktion FORUM Media | Glossar

Ruhezeit

Als Ruhezeit bezeichnet man jenen Zeitraum, in dem die Grabstelle nicht neu belegt werden darf und idR auch keine Exhumierungen vorgenommen werden dürfen. Die Ruhezeit unterscheidet sich bei Erdgräbern grundsätzlich je nach Landesrecht bzw nach konfessioneller Zugehörigkeit des Friedhofs und beträgt meist 20 bis 30 Jahre, für verstorbene Kinder mindestens 10 bis 20 Jahre. Die Ruhezeit kann im Einzelfall verlängert werden. Für Urnen können zT leicht verkürzte Ruhezeiten gelten.