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Redaktion FORUM Media | Glossar

Grabstätte

Als Grabstätte wird ein bestimmter Teil eines Friedhofs bezeichnet, an dem ein oder auch mehrere Gräber vorhanden sind. Grabstätten unterscheiden sich je nach Nutzungsart bzw Gestaltung.

Nutzungsart: zB Reihengrabstätten, Sondergrabstätte

Gestaltung: zB Einzelgrab, Gruft, Grabdenkmal

Bei der Anlage einer neuen oder Erweiterung einer bereits bestehenden Grabstätte sind von der Friedhofsverwaltung Nutzungsart und Rahmen für die Gestaltung der Gräber festzulegen. Länge, Breite und Tiefe sowie der Abstand der Gräber zueinander sind hierbei in den einzelnen Friedhofsordnungen, aber auch den Landesvorschriften festgelegt.

Bei der konkreten Nutzung und Ausgestaltung der Grabstätte besteht ein Spannungsfeld zwischen dem Recht der Angehörigen (Nutzungsberechtigten) auf eine ihren (zB religiösen) Vorstellungen entsprechende Gestaltung und der Pflicht der Friedhofsverwaltung, die Würde des Friedhofs zu wahren.

Die regelmäßige gärtnerische Pflege des Grabes obliegt den Nutzungsberechtigten, welche diese auch durch Dritte (zB eine Gärtnerei) besorgen lassen können. Kommen die Nutzungsberechtigten dieser Pflicht nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung eine Frist zur Behebung der Mängel setzen. Wird dem nicht nachgekommen, kann das Grab in letzter Konsequenz eingeebnet werden.