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Neu Dokument-ID: 1067323

Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4.2 Kärnten

In Kärnten darf die Gemeinde für die Benützung von Bestattungsstätten, ua Grabstellen, Urnennischen und Urnengräber, ein privatrechtliches Entgelt verlangen.

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