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Dokument-ID: 1067671
1.3 Kartellrecht
Das Kartellrecht schützt Unternehmerinnen und Unternehmer, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie den Wettbewerb vor Verfälschungen und Behinderungen. Im Kartellrecht wird der Wettstreit an sich geschützt, sodass die verschiedenen Anbieter im Wettstreit um die Geschäftsabschlüsse mit Dritten auf Grundlage adäquater Preise und ausreichender Qualität handeln müssen. Dies schützt vor Verfälschungen durch Monopole und andere künstliche Beschränkungen, wie Kartelle es sind. Das europäische Kartellrecht sichert außerdem den Wettbewerb im Binnenmarkt.