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Dokument-ID: 1067062
Leichnam
Ein Leichnam ist der Körper eines zuvor lebenden Menschen nach Eintritt des Todes bzw bei Vorliegen sicherer Todeszeichen, wie bestimmten Veränderungen des Körpers.
Die genaue Bestimmung des Leichnamsbegriffs ist erforderlich, weil ausschließlich menschliche Leichen dem Bestattungszwang unterliegen.
Mumien, Skelette, Leichenteile sowie Aschenreste eingeäscherter Leichen gelten rechtlich nicht als Leichen, werden jedoch in den verschiedenen bestattungsrelevanten Landesgesetzen iA als solche behandelt und unterliegen der Bestattungspflicht.