© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1090220

Tanja Stangl-Fraberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.7.5 Meldung durch die Hinterbliebenen

Die Hinterbliebenen haben unter anderem den folgenden Stellen die Urkunde über den Todesfall zu übermitteln:

  1. Arbeitgeber des Verstorbenen
  2. Zuständige Stelle, wo Jagdkarte gelöst wurde
  3. Zuständige Stelle, wo Fischereikarte gelöst wurde
  4. Versicherungen, die nicht im Dachverband der Sozialversicherungsträger zusammengefasst sind

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch Friedhofs- und Bestattungswesen in unserem Shop! Zum Shop