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Dokument-ID: 1090220
4.7.5 Meldung durch die Hinterbliebenen
Die Hinterbliebenen haben unter anderem den folgenden Stellen die Urkunde über den Todesfall zu übermitteln:
- Arbeitgeber des Verstorbenen
- Zuständige Stelle, wo Jagdkarte gelöst wurde
- Zuständige Stelle, wo Fischereikarte gelöst wurde
- Versicherungen, die nicht im Dachverband der Sozialversicherungsträger zusammengefasst sind