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Dokument-ID: 1106776
8.2.1 Persönliche Voraussetzungen für Bestattungsfachkräfte
Bestattungsfachkräfte müssen auf jeden Fall im Besitz eines B-Führerscheins sein. Sie sind für die Abholung, Versargung und Versorgung sowie für die Durchführung des Transports, der Kremation oder der Beerdigung sowie für die Aufbahrung eines Verstorbenen zuständig. Sie arbeiten also in erster Linie direkt an und mit der Leiche. Bestattungsfachkräfte haben auch Kontakt zu Hinterbliebenen, meistens im Zuge der Abholung, wenn der Sterbeort eine Wohnung oder ein Pflegeheim ist, und dann wieder im Rahmen der Verabschiedung oder des Begräbnisses.