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Lena Eberhard | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.8.3 Pietät im Internet

In jedem Fall sollten die Erfordernisse der Pietät bewahrt werden. Ein pietätvoller Umgang mit den Webseiten der Bestattungsunternehmen ist möglich. Auch in Ländern wie Deutschland oder Großbritannien werden Bestattungen im Internet beworben. Wie das Erfordernis im Detail eingehalten wird, liegt an jedem Bestattungsunternehmen selbst. Es muss sich jedenfalls an die Vorgaben der Standesregeln für Bestatter gehalten werden. Außerdem muss auch in der Werbung den Rechtsvorschriften der Verordnung – nähere Bestimmungen über die Beschaffenheit von Särgen, Sargausstattungen, Sargbeigaben und sonstigen Gegenständen – entsprochen werden.

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