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1.5 Problematische Geschäftspraktiken im Friedhofs- und Bestattungswesen
- Einige Friedhofsverwaltungen verlangen bei den örtlichen Friedhöfen für das Öffnen und Schließen von Gräbern höhere Preise. Das Öffnen und Schließen lassen sie sich durch die Friedhofsverwaltung exklusiv vorbehalten.
- In manchen örtlichen Krankenhäusern wurden Todesfälle jedes Mal an das selbe Bestattungsunternehmen weitervermittelt. Dies, obwohl es auch andere Bestattungsunternehmen am lokalen Wettbewerbsmarkt gab.
- Viele Aufbahrungshallen werden zwar von den Gemeinden errichtet, infolge jedoch von Bestattungsunternehmen gepachtet. Diese verweigern oder erschweren dritten Unternehmen den Zugang durch ungünstige Terminvergabe oder schlechte Erreichbarkeit.
- Durch die Bestattungsunternehmen als Pächter der essential facilities kam es auch zu erhöhten Preisen für die anderen Unternehmer. Diese Kosten gaben die Drittunternehmer den Verbrauchern weiter, was zu höheren Preisen führte und ihr Angebot nicht konkurrenzfähig machte.
- Manche Drittunternehmer dürfen keine eigenen Gegenstände für die Aufbahrungszeremonie nutzen und sind daher gezwungen, diese vom Pächter zu mieten. Dies führt wiederum zu weiteren Kosten, die an die Verbraucher weitergegeben werden und die Konkurrenz-Fähigkeit der Unternehmen mindert.
- Auch hatten in einigen Fällen die Drittunternehmen Extrakosten mit der Aus- und Einräumung der Gegenstände der Pächter, die sich weigerten, ihre Utensilien für die anderen Unternehmen zu entfernen.