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Dokument-ID: 1067685
1.6.2 Rechtdurchsetzung im Kartellrecht
Für das österreichische Kartellrecht gibt es ein Nebeneinander von öffentlicher und privater Rechtsdurchsetzung. Die öffentliche Rechtsdurchsetzung geschieht durch die Behörden (Verwaltungsbehörden, BWB), dabei können Geldbußen von bis zu 10 % des letzten Jahresumsatzes verhängt werden. Die private Rechtsdurchsetzung vor den Zivilgerichten richtet sich auf Unterlassung und Schadenersatz (Kartellgericht, Kartellobergericht).