© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1067327

Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4.6 Steiermark

Der Rechtsträger jedes Friedhofs muss eine Friedhofsordnung erlassen (§ 36 Steiermärkisches Leichenbestattungsgesetz 2010).

Die Friedhofsordnung bedarf einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde. Für den Friedhof einer Gemeinde ist die Friedhofsordnung mit Verordnung der Gemeinde zu erlassen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch Friedhofs- und Bestattungswesen in unserem Shop! Zum Shop