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Dokument-ID: 1067225
5.3.2 Steuerrechtliche Aspekte
Begräbniskosten einschließlich der Errichtung eines Gedenkzeichens an der Grabstelle (beispielsweise ein Grabstein) gehören grundsätzlich zu den Verbindlichkeiten der Verlassenschaft und sind daher in erster Linie aus dieser zu bestreiten. Überdies gelten Vergütungen von anderen Stellen, vor allem Sterbeversicherungen, als Verlassenschaftsvermögen.