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Dokument-ID: 1067197
2.6 Tätigkeitsbereiche von und Standesregeln für Bestatter
In der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Standesregeln für Bestatter (BGBl II Nr 476/2004) sind die dem reglementierten Gewerbe der Bestattung vorbehaltenen Tätigkeiten, auf welche die Standesregeln für Bestatter Anwendung finden, geregelt (§ 1). Diese umfassen: