© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1067350

Teresa Maria Atzelsdorfer | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.3.7 Tirol

§ 42 Tiroler Gemeindesanitätsdienstgesetz legt fest, dass als Überführung einer Leiche im Sinne dieses Abschnittes

  • ihre Beförderung außerhalb des Landes Tirol, mit Ausnahme der Beförderung zwischen einer Gemeinde des politischen Bezirkes Lienz und den übrigen Gemeinden Tirols über das Land Salzburg,
  • ihre Beförderung mit Bahn, Schiff oder Luftfahrzeug und
  • jede Beförderung, gegen die der Totenbeschauer sanitätspolizeiliche Bedenken vermerkt hat,

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch Friedhofs- und Bestattungswesen in unserem Shop! Zum Shop