© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1067090

Jan-Thorsten Malacek - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3.3 Todesfallanzeige

Zum Zweck der Totenbeschau ist jeder Todesfall unverzüglich anzuzeigen. Die einzelnen Landesgesetze unterscheiden sich teilweise darin, wer zur Anzeige verpflichtet ist und wem der Todesfall anzuzeigen ist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Praxishandbuch Friedhofs- und Bestattungswesen in unserem Shop! Zum Shop