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Redaktion FORUM Media | Glossar

Totenfürsorge

Unter der Totenfürsorge ist das Recht und die Pflicht der Angehörigen zu verstehen, über den Leichnam zu bestimmen, va über Art und Ort der Bestattung, aber auch eine Umbettung des Leichnams vornehmen zu lassen.

Der Wille des Verstorbenen ist, falls bekannt, hierbei grundsätzlich vorrangig zu behandeln, dies kann sich zB auf Details der Begräbnisfeierlichkeiten, die Ausführung des Sarges, die Bekleidung, aber auch die Nennung einer Person zur Ausübung der Totenfürsorge beziehen. Hat der Verstorbene keine solche Person bestimmt, ist gesetzlich eine bestimmte Reihenfolge vorgeschrieben, beginnend mit (Ehe)Partnern und Kindern.